Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"In Deutschland folgt das Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich einem ähnlichen Ablauf: Zunächst prüfen Bauherr:innen, ob das Vorhaben nach den planungsrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden kann. Dazu gehört vor allem der Blick auf den Bebauungsplan und, falls kein Bebauungsplan existiert, auf die Beurteilung nach den Regeln der Baugesetzgebung. Erst wenn die grundsätzliche Zulässigkeit geklärt ist, wird der Bauantrag vorbereitet und bei der zuständigen Stelle eingereicht. Hinter dem Ablauf steht die Musterbauordnung, die als Orientierung dient und in vielen Punkten den Rahmen vorgibt. Die Details regeln jedoch die Bundesländer: Jedes Bundesland hat eine eigene Landesbauordnung, die festlegt, wie das Verfahren im Einzelnen ausgestaltet ist. Dazu zählt zum Beispiel, welche Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei sind, wer Bauanträge einreichen darf und wie die Bauaufsichtsbehörden prüfen. Auch beim digitalen Verfahren gibt es Unterschiede zwischen den Ländern. Einige Bundesländer bieten digitale Antragswege an, andere setzen stärker auf klassische Einreichungsformen. Für Bauherr:innen bedeutet das: Wer sich auf den Ablauf verlässt, sollte zusätzlich die landesspezifischen Vorgaben beachten, weil sie den praktischen Weg zum Ziel beeinflussen. Grundsätzlich bleibt die Logik aber gleich: Antrag stellen, Unterlagen prüfen lassen, Rückfragen klären und am Ende eine Entscheidung der Bauaufsicht abwarten. Welche Schritte dabei genau erforderlich sind und wie lange einzelne Bearbeitungsphasen dauern, hängt vom Bundesland und vom konkreten Bauvorhaben ab. Damit ist der Ablauf zwar bundesweit ähnlich, aber nicht identisch. Die Landesbauordnung entscheidet über die konkreten Verfahrensregeln.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Rostock
Zuständig ist das Bauordnungsamt in Rostock. Mecklenburg-Vorpommern hat den EfA-Onlinedienst "Digitale Baugenehmigung" selbst entwickelt und federführend ausgerollt.
Zur Digitalen Baugenehmigung (Mecklenburg-Vorpommern)Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern können viele Vorhaben ohne klassische Baugenehmigung auskommen, andere benötigen dagegen eine formelle Prüfung durch die Bauaufsicht. Für Bauherren ist deshalb entscheidend, frühzeitig zu klären, ob das eigene Projekt in den Bereich verfahrensfreier bzw. genehmigungsfreier Vorhaben fällt oder ob ein Bauantrag erforderlich ist. Gerade bei Umbauten, Nutzungsänderungen oder baulichen Erweiterungen lohnt der genaue Abgleich mit den örtlichen Vorgaben, damit es später nicht zu Nachforderungen oder Verzögerungen kommt. Wer unsicher ist, sollte die zuständige Stelle vorab einbinden.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Rostock.
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Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.